Sicherheitsschränke: Ein wichtiger Teil im Bereich Arbeitsschutz und Faktor zur Arbeitssicherheit
Beim Thema Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit denken viele in erster Linie an bestimmte Berufsbekleidung, Helme, spezielle Arbeitsschuhe oder Sicherheitsschuhe. Doch der Arbeitsschutz und die Unfallverhütungsvorschriften umfassen auch Vorschriften für die Ausstattung der Arbeitsstätten, wie zum Beispiel Sicherheitsschränke, in denen gefährliche oder brennbare Stoffe aufbewahrt werden müssen. Notwendig ist beispielsweise ein spezieller Schrank zur sicheren Verwahrung von feuergefährlichen,
leicht entzündlichen oder giftigen Stoffen sowie zur sicheren Aufbewahrung von Säure und Laugen um Verletzungen durch die Nutzung von Unbefugten zu verhindern.
Ein Sicherheitsschrank, in dem feuergefährliche Stoffe oder Säuren und Laugen sicher untergebracht werden können, ist in den betroffenen Branchen vorgeschrieben und dient dabei nicht ausschließlich der Unfallverhütung der Beschäftigten, sondern auch zur Sicherheit der Anwohner oder Nachbarfirmen. Die Gefahr, die von leicht entzündlichen, feuergefährlichen Stoffen bei einem Brand ausgeht, oder durch Säuren und Laugen wird dadurch eingedämmt. Die Berufsgenossenschaft überwacht die Sicherheitsvorschriften im Rahmen der Unfallverhütung. Zudem sind die Unfallverhütungsvorschriften auch im Gesetz für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit geregelt.
Der Bereich Arbeitsschutz, Arbeitssicherung und Unfallverhütung ist äußerst komplex, denn in vielen Firmen wird mit gefährlichen Chemikalien oder leicht entzündbaren Stoffen gearbeitet, die sicher aufbewahrt werden müssen. Arbeitsstätten müssen im Rahmen von Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit nicht nur mit dem jeweils notwendigen Sicherheitsschrank für gefährliche, leicht brennbare Stoffe ausgestattet sein, sondern unter anderem ergonomisch gestaltet sein, Sanitär- und Bereitschaftsräume enthalten, über gesundheitlich zuträgliche Atemluft in geschlossenen Räumen verfügen. Neben den Vorschriften zur Ausstattung der Arbeitsstätten gehören selbstverständlich auch die Unfallverhütungsvorschriften, in denen das Tragen der Sicherheitsschuhe, spezieller Berufsbekleidung, Helme und vieles mehr festgelegt sind, zum Arbeitschutz und zur Arbeitssicherheit.